Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle zwischen Samir El-Fuqaha (Inhaber der „Immobilienkanzlei“),
Schlosserstraße 21 in 51789 Lindlar, (im Folgenden „Makler“ genannt) und dem Kunden.
Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, wenn dies nicht ausdrücklich, schriftlich vereinbart wird.
(2) Begriffsbestimmungen:
• Makler: Als Makler wird derjenige bezeichnen, welcher auf Seiten der Immobilienkanzlei, wirbt, um eine Immobilie oder ein Objekt zu vermitteln
• Eigentümer: ist derjenige, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und in dieser Funktion den Auftrag zur Vermittlung gibt; auch als Verkäufer bezeichnet
• Kunde: ist im Allgemeinen derjenige, der den Makler beauftragt hat oder in einem
Vertragsverhältnis mit diesem steht; auch als Auftraggeber bezeichnet.
§ 2 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 3 Doppeltätigkeit/ Zwischenmakler
(1) Dem Makler ist es ausdrücklich gestattet, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
(2) Wir sind berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen. Auf Verlangen legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.
§ 4 Eigentümerangaben
(1) Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
(2) Die Objektinformationen dürfen erst nach Erhalt einer Interessenbekundung weitergegeben werden.
§ 5 Pflichten des Eigentümers
(1) Der Eigentümer erteilt dem Makler mit Vertragsschluss Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
(2) Der Eigentümer ist zudem verpflichtet den Makler zu unterrichten, sofern diesem bekannt ist, dass es sich bei dem Käufer bereits um einen Kunden des Maklers handelt. Im Falle eines Verkaufs an einen Dritten, der noch nicht Kunde bei dem Makler ist, sind die Kontaktdaten des Käufers ebenfalls an den Makler zu übermitteln, um dies intern nachzuprüfen.
§ 6 Maklerprovision
(1) Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Die Maklerprovision ist mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig.
(2) Handelt es sich sowohl bei dem Verkäufer als auch dem Käufer um Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, verlangen wir für die Mitwirkung bei den Kaufverträgen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt auch für die andere Vertragspartei aus.
§ 7 Provisionsverhandlungen
Kooperationsmakler dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache die Höhe der Provision verhandeln. Sollte die Interessensbekundung an den Makler unterzeichnet worden sein, so ist der Makler einzig und allein in der Lage die Provision zu verhandeln, bzw. diese zu reduzieren. Im Falle eines Gemeinschaftsgeschäftes ist lediglich der Makler berechtigt über die Maklerprovision zu verhandeln, bzw. diese zu reduzieren.
§ 8 Ersatz- und Folgegeschäfte
(1) Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
(2) Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen, wirtschaftlich gleichwertig, im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen, sein muss.
(3) Die Fälligkeit wird durch Abschluss des Alternativgeschäftes ausgelöst.
§ 9 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Die Höhe des Aufwandsersatzes beträgt 10% der erwarteten Provisionshöhe. Dem Auftraggeber bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem Makler unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten (= Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten).
§ 11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 12 Vorkenntnis
Ist dem Kunden die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.
§ 13 Zwischenverkauf
Sollte das Objekt während der Verhandlungen vom Verkäufer an eine andere Person verkauft werden, sind alle bis dahin beim Kunden angefallen Kosten auch von diesem zu tragen. Der Makler ist nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten.
§ 14 Immobiliardarlehensvermittlung
(1) Der Makler ist auch als Immobiliardarlehensvermittler gemäß tätig und darf daher im Rahmen seiner Tätigkeit als Makler auch Immobiliardarlehen vermitteln.
(2) Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler erfolgt ausschließlich auf Basis eines gesonderten Vertrags zwischen dem Kunden und dem Makler, der die Voraussetzungen der §§ 491 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllt.
(3) Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen gelten gesonderte Bestimmungen und Regelungen, die in einem separaten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Makler vereinbart werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
(2) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
(3) Sind Makler und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte, erstellt nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3642 – 3670
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Samir El-Fuqaha, Schlosserstraße 21 in 51789 Lindlar, Telefon: +49 (0) 170 1984004, Email: samir@el-fuqaha.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Samir El-Fuqaha, Schlosserstraße 21 in 51789 Lindlar, Telefon: +49 (0) 170 1984004, Email: samir@el-fuqaha.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Bestellt am (*)/ erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Datum:
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):